Gebühren
Betreuungsgebühren
Die Betreuungsleistungen buchen Sie grundsätzlich für das ganze Schuljahr. Änderungen können Sie im Ausnahmefall im Laufe eines Kalenderquartals jeweils mit Wirkung auf das übernächste Quartal vornehmen.
Die hier angegebenen Gebühren beziehen sich auf Vollzahler. Für die Ermäßigungen sind Einkommensgrenzen festgesetzt. Die Gebühren sind wie beim Mittagessen sozial in 5 Stufen gestaffelt: 100% (Vollzahler), 75%, 50%, 30%, 20%. Zusätzlich gibt es Ermäßigungen für Geschwisterkinder, die ebenfalls in einer Betreuungsmaßnahme sind.
* Bitte beachten Sie, dass für die Nachmittags- und Ferienbetreuung der Vorschulkinder abweichende Regelungen gelten, die zu vergleichbaren Gebühren wie in Kindertagesstätten führen.
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